ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AVB) - FIPA GMBH, 85737 ISMANING
§ 1 Geltungsbereich und Form
- Diese AVB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie finden nur Anwendung, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, erfolgen auf Basis dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- Entgegenstehende oder anders lautenden Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist vorbehaltlich des Gegenbeweises unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.
- Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder unserer Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen
- Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen des Kunden sind schriftlich oder in Textform (per Email, Brief oder Fax) abzugeben; gesetzliche Formvorschriften werden nicht berührt. Ein Schweigen unsererseits auf Erklärungen oder Anzeigen des Kunden gilt nur dann als Bestätigung, wenn die Parteien dies zuvor vereinbart haben
- Wird uns neben der Lieferung auch die Montage übertragen, wird diese von uns im Rahmen eines von der Lieferung unabhängigen selbständigen Werkvertrages durchgeführt. Für einen solchen Vertrag gelten vorrangig die besonderen Bestimmungen zu Montage und Inbetriebnahme und ergänzend diese AVB.